Altteilpfand und Altteiltausch
§ 6 Altteilrückgabe, Altteilpfand
(1) Soweit im konkreten Angebot ausgewiesen, wird zusätzlich zum Kaufpreis ein Altteilpfand erhoben. Die Höhe des Altteilpfandes ist im jeweiligen Angebot angegeben.
Das Altteilpfand ist zusammen mit dem Kaufpreis an uns zu zahlen, es sei denn Sie übereignen uns vor der Versendung der Kaufsache ein baugleiches Altteil, welches den Anforderungen gemäß Abs. 3 entspricht (in diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Altteilpfandes).
(2) Sie erhalten das Altteilpfand zurückerstattet, wenn Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kaufsache ein baugleiches Altteil übereignen, welches den Anforderungen gemäß Abs. 3 entspricht. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Altteils bei uns.
(3) Das von Ihnen zu übereignende baugleiche Altteil muss ein unbeschädigtes Gehäuse aufweisen, im Originalkarton übersandt werden und es dürfen keine originalen Bauteile fehlen. Andernfalls bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Altteilpfandes bestehen und Sie erhalten das übersandte Altteil zurück.
Sie tragen die Kosten und die Versandgefahr für die Übersendung des Altteils. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.